Gesetze / Auslandsunterhaltsgesetz

AUG

§ 58 Anhörung

Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Das Gericht entscheidet in dem Verfahren nach § 36 ohne Anhörung des Antragsgegners.

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